Zulassungsbedingungen GiardinaSTYLE

Allgemeine Bestimmungen für die Zulassung im Bereich GiardinaSTYLE

Für die Zulassung im Bereich GiardinaSTYLE ist der Messeleitung vorgängig das Standkonzept zur Genehmigung einzureichen. Für die Bewilligung benötigen wir:

  • Projektpläne, Planskizzen
  • Projektbeschrieb
  • Beschriftungskonzept
  • Materiallisten (Brandkennziffern, etc.)
  • Statischer Nachweis bei begehbaren/erhöhten Flächen und bei mehrgeschossigen Ständen
  • Angaben zu technischen Installationen (Stromanschluss, Wasseranschluss etc.)
  • Angaben zu offenem Feuer am Stand

1. Standbeleuchtung
Eine ausreichende Standbeleuchtung ist zu gewährleisten. Hierbei ist zu beachten, dass die Hallenbeleuchtung während dem Messebetrieb ausgeschaltet wird.

2. Standbeschriftung
Die Standbeschriftung muss dezent und an das Standkonzept angepasst sein. Sie soll Teil des Standkonzeptes sein und muss vorgängig von der Messeleitung genehmigt werden. Fahnen und Spruchbänder sind im GiardinaSTYLE nicht zugelassen.

3. Standwände
Standwände (Innen- und Aussenseiten) müssen themengerecht gestaltet sein. Weisse Wände sind nicht zugelassen.

4. Bodenbeläge
Bodenbeläge müssen themengerecht gestaltet sein. Teppiche und nicht abgedeckte Hallenböden sind nicht zugelassen.

5. Standgerüste
Freistehende Trassen oder Baugerüste sind unverkleidet nicht zugelassen. Die Verkleidung muss themengerecht gestaltet sein und von der Messeleitung bewilligt werden.

6. Vertragsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG. Werden die Bedingungen für den Bereich STYLE verletzt oder entspricht der Stand nicht dem von der Messeleitung genehmigten Projekt, kann die Messeleitung eine entsprechende Anpassung an die Bedingungen oder den sofortigen Abbau des Standes verlangen.

Zürich, im Juni 2012

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