Standbau- und Gestaltungsrichtlinien (PDF/120 KB) Zulassungsbedingungen GiardinaSTYLE (PDF/52 KB)
Allgemeine Bestimmungen für die Zulassung im Bereich GiardinaSTYLE
Für die Zulassung im Bereich GiardinaSTYLE ist der Messeleitung vorgängig das Standkonzept zur Genehmigung einzureichen. Für die Bewilligung benötigen wir:
- Projektpläne, Planskizzen - Projektbeschrieb - Beschriftungskonzept - Materiallisten (Brandkennziffern, etc.) - Angaben zum Schutz- und Überwachungssystem - Statischer Nachweis bei begehbaren/erhöhten Flächen und bei mehrgeschossigen Ständen - Angaben zu technischen Installationen (Stromanschluss, Wasseranschluss etc.)
Allfällige Auflagen aus Sicht der Messeleitung werden zusammen mit der Standbaugenehmigung dem Aussteller mitgeteilt.
1. Standbeleuchtung Eine ausreichende Standbeleuchtung ist zu gewährleisten. Hierbei ist zu beachten, dass die Hallenbeleuchtung während dem Messebetrieb ausgeschaltet wird.
2. Standbeschriftung Die Standbeschriftung muss dezent und an das Standkonzept angepasst sein. Sie soll Teil des Standkonzeptes sein und muss vorgängig von der Messeleitung genehmigt werden. Fahnen und Spruchbänder sind im GiardinaSTYLE nicht zugelassen.
3. Standwände Standwände (Innen- und Aussenseiten) müssen themengerecht gestaltet sein. Weisse Wände sind nicht zugelassen.
4. Bodenbeläge Bodenbeläge müssen themengerecht gestaltet sein. Teppiche und nicht abgedeckte Hallenböden sind nicht zugelassen.
5. Standgerüste Freistehende Trassen oder Baugerüste sind unverkleidet nicht zugelassen. Die Verkleidung muss themengerecht gestaltet sein und muss von der Messeleitung bewilligt werden.
6. Vertragsbedingungen Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG. Werden die Bedingungen für den Bereich STYLE verletzt oder entspricht der Stand nicht dem von der Messeleitung genehmigten Projekt, kann die Messeleitung eine entsprechende Anpassung an die Bedingungen oder den sofortigen Abbau des Standes verlangen.
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